Erwägungsgrund 59 32019L0944
Energiedienstleistungen sind für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in der Union von grundlegender Bedeutung. Eine angemessene Energieversorgung für Heizung, Kühlung und Beleuchtung sowie den Betrieb von Haushaltsgeräten ist entscheidend für einen angemessenen Lebensstandard und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Union. Der Zugang zu diesen Energiedienstleistungen stärkt den sozialen Zusammenhalt und erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern der Union ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die von Energiearmut betroffenen Haushalte sind — bedingt durch die Kombination aus niedrigem Einkommen, hohen Energiekosten und geringer Energieeffizienz ihrer Häuser — nicht in der Lage, diese Energiedienstleistungen zu bezahlen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Informationen erfassen, um zu verfolgen, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind. Dank genauer Messungen sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, die von Energiearmut betroffenen Haushalte zu bestimmen und so gezielte Hilfe zu leisten. Die Kommission sollte die Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinie über die Energiearmut tatkräftig unterstützen, indem sie den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördert.