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Mit der Verordnung (EU) Nr. 944/2013 wurde eine neue harmonisierte Einstufung folgender Stoffe festgelegt: [Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur] wurde als krebserzeugend der Kategorie 1A eingestuft; Galliumarsenid wurde als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft; [Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur] wurde als erbgutverändernd der Kategorie 1B eingestuft; [Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur], Epoxiconazol (ISO), Nitrobenzol, Dihexylphthalat, N-ethyl-2-pyrrolidon, Ammoniumpentadecafluoroctanoat, Perfluoroctansäure und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat wurden als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B eingestuft.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 618/2012 wurde eine neue harmonisierte Einstufung folgender Stoffe festgelegt: Indiumphosphid wurde als krebserzeugend der Kategorie…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorien 1 oder 2),…
Der Stoff Acrylamid wird als krebserzeugend der Kategorie 1B und erbgutverändernd der Kategorie 1B eingestuft. Seine Risiken wurden gemäß der Verordnung (EWG)…
Kaliumdichromat erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B), erbgutverändernd (Kategorie 1B)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.