Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als karzinogen (Kategorie 1B) und erfüllt somit die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gemäß Artikel 57 Buchstabe a der Verordnung. Außerdem ist der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch sowie sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und erfüllt somit die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung gemäß Artikel 57 Buchstaben d und e der Verordnung.
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse Karzinogenität der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang I Abschnitt 3.6 der Verordnung (EG) Nr.…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 944/2013 wurde eine neue harmonisierte Einstufung folgender Stoffe festgelegt: [Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur] wurde als…
Wenn er einen gewissen Prozentsatz Benzo[a]pyren enthält, erfüllt der Stoff Anthracenöl die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als…
In der Richtlinie 2004/37/EG sollen Stoffe und Gemische, die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Trichlorethylen erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und somit auch die Kriterien für…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.