Erwägungsgrund 4 32014R0358
Angesichts des vorstehend genannten Gutachtens des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass die Beibehaltung der Gehaltsbeschränkung bei der Verwendung von Triclosan auf dem aktuellen Niveau ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit birgt. Daher sollten in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die von SCCP und SCCS vorgeschlagenen zusätzlichen Beschränkungen eingeführt werden.