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Die Mitgliedstaaten benötigen für Druck und Verteilung der Dokumente einige Zeit. In der Zwischenzeit sollten die Verkehrsunternehmen weiterhin die in der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 der Kommission vorgesehenen Dokumente verwenden können, auf denen anzugeben ist, dass sie den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 Rechnung tragen.
Die Dokumente sind unter Einhaltung der Vorschriften und Bedingungen der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 338/97, insbesondere deren Artikel…
Für die Dokumente, die sich im Besitz der Behörde befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
Für die Dokumente, die sich im Besitz der Behörde befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
Für die Dokumente, die sich im Besitz der Behörde befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung der Mitgliedstaaten und der Kommission vom 28. September 2011 zu erläuternden Dokumenten haben sich die…
Damit die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004, die die ersuchte Behörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.