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Die Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates bezweckt die Unfallvermeidung durch Erleichterung der zügigen Durchführung effizienter Sicherheitsuntersuchungen von hoher Qualität. Die vorliegende Verordnung sollte keinen Einfluss auf das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 von den nationalen Sicherheitsuntersuchungsstellen durchgeführte Verfahren zur Untersuchung von Unfällen und Störungen haben. Im Falle von Unfällen oder schweren Störungen gilt für die Meldung des Ereignisses auch die Verordnung (EU) Nr. 996/2010.
Im Falle eines schweren Seeunfalls im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung…
Diese Verordnung gilt für Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und schweren Störungen,
Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung der Flugsicherheit, indem ein hohes Niveau hinsichtlich Effizienz, Zweckmäßigkeit und Qualität europäischer…
Jeder Unfall und jede schwere Störungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, die von der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Alle sicherheitsbezogenen Informationen aus Ereignismeldungen, die in der Union erfasst worden sind, sollten zeitnah in den Europäischen Zentralspeicher…
Die Lehren aus der Umsetzung der Richtlinie 94/56/EG des Rates vom 21. November 1994 über Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.