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Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission enthält Durchführungsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern. Vorschriften für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen sollten ebenfalls erlassen werden, um Grundprinzipien und Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu erfüllen. Darüber hinaus muss den Besonderheiten bestimmter gewerblicher Flüge mit Flugzeugen und Hubschraubern, die an demselben Flugplatz/Einsatzort beginnen oder enden, angemessen Rechnung getragen werden entsprechend deren Umfang und des damit verbundenen Risikos.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission wird die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 geändert, um darin Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen, um die Bedingungen für den…
Vorschriften für spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen, Hubschraubern, Ballonen und Segelflugzeugen sollten ebenfalls einbezogen werden, wobei die…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 lässt zu, dass bestimmte Flüge, wie Flüge auf Kostenteilungsbasis und Einführungsflüge, gemäß den Vorschriften für den…
Diese Verordnung legt des Weiteren detaillierte Vorschriften fest für die Bedingungen für Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.