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Die Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission legt spezifische Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen fest. Ab dem Tag des Beginns der Anwendung der genannten Durchführungsverordnung sollte solcher Flugbetrieb nicht mehr unter die allgemeinen Flugbetriebsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 fallen. Die Vorschriften für die Aufsicht über den Flugbetrieb durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und deren Anhang II sollte auch weiterhin Anwendung auf den Flugbetrieb mit Ballonen finden, da diese Anforderungen nicht speziell für bestimmte Flugbetriebstätigkeiten gelten, sondern übergreifend für sämtliche solche Tätigkeiten.
Die spezifischen Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen sollten sich jedoch nicht auf Anforderungen bezüglich der Aufsicht über den Flugbetrieb durch die…
In Anbetracht des besonderen Charakters des Flugbetriebs mit Ballonen bedarf es spezieller Flugbetriebsvorschriften in einer eigenständigen Verordnung. Diese…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für die Sicherheit verschiedener Arten des Flugbetriebs mit verschiedenen…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sollte daher entsprechend geändert werden, um den neuen Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen Rechnung zu tragen und…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission enthält Durchführungsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern.…
Diese Verordnung legt detaillierte Bestimmungen für den Flugbetrieb mit Ballonen sowie für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Pilotenlizenzen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.