Erwägungsgrund 4 32014R0476
Die Begünstigten dieser Eigentumsübertragung sind als juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen zu verstehen, die zu Eigentümern von Vermögenswerten geworden sind, die ihnen entgegen ukrainischem Recht aufgrund der Annexion der Krim und von Sewastopol übertragen wurden.