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Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung sieht ferner vor, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingefroren werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und…
Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/119/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Im Beschluss 2014/119/GASP ist vorgesehen, dass im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.