Erwägungsgrund 1 32014R0478
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 wird das allgemeine Verbot verhängt, Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia Finanzmittel oder Finanzhilfen, technische Beratung, Hilfe oder Ausbildung, im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zukommen zu lassen.