Erwägungsgrund 7 32014R0506
Es ist technisch notwendig, Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zu verwenden, um die mikrobiologische Qualität dieser Lebensmittel zu verbessern und das Wachstum schädlicher Mikroorganismen wie etwa Listeria monocytogenes zu verhindern. Da die Verwendung von Ethyllaurylarginat in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen dazu beitragen wird, deren Qualität und Sicherheit aufrechtzuerhalten, sollte seine Verwendung in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zugelassen und diesem Lebensmittelzusatzstoff die Nummer E 243 zugewiesen werden.