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Es ist technisch notwendig, Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zu verwenden, um die mikrobiologische Qualität dieser Lebensmittel zu verbessern und das Wachstum schädlicher Mikroorganismen wie etwa Listeria monocytogenes zu verhindern. Da die Verwendung von Ethyllaurylarginat in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen dazu beitragen wird, deren Qualität und Sicherheit aufrechtzuerhalten, sollte seine Verwendung in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zugelassen und diesem Lebensmittelzusatzstoff die Nummer E 243 zugewiesen werden.
Im Anschluss an diese Schlussfolgerungen überarbeitete der Antragsteller seine Verwendungen und Verwendungsmengen und beantragte die Zulassung der Verwendung…
Am 5. Mai 2006 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in mehreren Lebensmittelkategorien gestellt. Der…
Die Spezifikationen für Ethyllaurylarginat (E 243) sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, wenn der Stoff erstmals in die EU-Liste der…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten und/oder der Fleischindustrie erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Alginaten (E 401-404), Carrageen (E 407),…
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“) nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.