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Im Anschluss an diese Schlussfolgerungen überarbeitete der Antragsteller seine Verwendungen und Verwendungsmengen und beantragte die Zulassung der Verwendung bei wärmebehandelten Fleischerzeugnissen. Im Juli 2013 veröffentlichte die Behörde eine Stellungnahme zu einer detaillierteren Expositionsbewertung für Ethyllaurylarginat auf Grundlage ihrer überarbeiteten vorgeschlagenen Verwendungen als Lebensmittelzusatzstoff und zog den Schluss, dass die Exposition aller Bevölkerungsgruppen unter der ADI von 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag liegt.
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Es ist technisch notwendig, Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen zu verwenden, um die mikrobiologische Qualität…
Am 5. Mai 2006 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in mehreren Lebensmittelkategorien gestellt. Der…
Am 17. November 2014 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Ethyllaurylarginat (E 243) eingereicht. Der Antrag wurde…
Der Antragsteller konnte nachweisen, dass die derzeitige Definition zu weit gefasst ist und Details in Bezug auf Temperatur und pH-Wert enthalten sollte, die im…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.