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Zur Durchsetzung der Kontrollverpflichtungen im Rahmen der GFP sollten die Mitgliedstaaten den Abschnitt des operationellen Programms über Kontrollen im Einklang mit den von der Kommission in diesem Bereich verabschiedeten Prioritäten der Union erstellen. Dieser Teil der operationellen Programme sollte regelmäßig auf der Grundlage geänderter Prioritäten der Union im Rahmen der GFP überarbeitet werden, um das operationelle Programm an die sich ändernden Erfordernisse in Bezug auf Kontrollen und Durchsetzung anpassen zu können. Diese Änderungen sollten von der Kommission genehmigt werden. Um die Programmplanung für Aktivitäten im Kontrollbereich flexibel zu halten, sollte die Überarbeitung des Abschnitts über Kontrollen des operationellen Programms einem vereinfachten Verfahren unterliegen.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf Folgendes…
Die Mitgliedstaaten können unter Berücksichtigung der neuen Prioritäten, die mit dem in Absatz 2 genannten Durchführungsrechtsakt der Kommission festgelegt…
Auf Initiative des begünstigten Landes oder der Kommission können die operativen Programme überprüft und die verbleibenden Teile der Programme gegebenenfalls…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission außerdem Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf…
Die Aufmachung von operationellen Programmen sollte genau geregelt werden. Um die Ausarbeitung der operationellen Programme sowie ihre Prüfung und Genehmigung…
Auf begründetes Ersuchen des gemeinsamen Monitoringausschusses oder auf Initiative der Kommission kann das gemeinsame operationelle Programm im Einvernehmen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.