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Die Mitgliedstaaten sollten den Teil des operationellen Programms, der sich mit der Datenerhebung beschäftigt, im Einklang mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates genannten mehrjährigen Programm der Union gestalten. Um auf die spezifischen Anforderungen der Datenerhebung einzugehen, sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Verordnung einen Arbeitsplan ausarbeiten, der der Genehmigung durch die Kommission unterliegen sollte.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 erstellt die Kommission ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten mehrjährige…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die…
Zur Anwendung des Artikels 18 Absatz 1 Buchstabe p dieser Verordnung legen die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Oktober des Jahres, das dem Jahr…
Die Mitgliedstaaten sollten mehrjährige nationale Programme für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Fischereidaten im Einklang mit dem mehrjährigen…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen und Vorkehrungen in der Richtlinie 95/46/EG des…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf Folgendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.