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Die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 sieht zur Förderung der Marktstabilität einen Mechanismus für die Lagerhaltung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen vor. Um einen Übergang von Marktinterventionsmechanismen auf den neuen Schwerpunkt der Planung und des Managements von Produktions- und Vermarktungstätigkeiten zu gewährleisten, sollte jegliche durch den EMFF gewährte Unterstützung bis zum 31. Dezember 2018 schrittweise eingestellt werden.
Der EFF kann zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 zur Finanzierung von Beihilfemaßnahmen für die vorübergehende…
Der EFF kann zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und gemäß Artikel 6 der vorliegenden Verordnung zur Finanzierung von…
Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen zur endgültigen Einstellung, die erlassen werden, um die Ziele der Verordnung (EU) 2019/1022 zu erreichen, kommen ab dem…
Um die Lebensfähigkeit von Fischerei und Aquakultur in einem stark wettbewerbsgeprägten Markt zu gewährleisten, ist es notwendig, Bestimmungen über die…
Für die Gewinnung und Verbreitung von Kenntnissen und Informationen über den Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur durch die Kommission gemäß…
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Fangtätigkeiten ist es angebracht, einen Mechanismus für die Lagerhaltung von zum menschlichen Verzehr bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.