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Es sollten Maßnahmen für die Unterstützung der Erhebung, der Verwaltung und der Verwendung von Fischereidaten nach dem mehrjährigen Unionsprogramm festgelegt werden, insbesondere was die Unterstützung nationaler Programme und die Verwaltung und Verwendung von Daten für wissenschaftliche Analysen und die Durchführung der GFP angeht. Die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 gewährten Finanzhilfen für Ausgaben im Bereich der Erhebung, Verwaltung und Verwendung von Fischereidaten sollten im Rahmen des EMFF auch angesichts des Prinzips eines einzigen Fonds weitergeführt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 sieht eine gemeinschaftliche Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten vor, die eine solide Grundlage…
Um die Zielsetzungen der GFP auf globaler Ebene zu erreichen, nimmt die Union in internationalen Organisationen eine aktive Rolle ein. Es ist daher sehr…
Die Mitgliedstaaten erheben und verwalten die für das Fischereimanagement erforderlichen biologischen, ökologischen, technischen und sozioökonomischen Daten im…
Die Unterstützung für die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 im Hinblick auf Ausgaben in Zusammenhang mit der Durchführung der…
Um die Fischereitätigkeiten an die Fangmöglichkeiten anzupassen, sollte es dem EMFF möglich sein, die Planung, Entwicklung, Begleitung, Bewertung und die…
Der Unionshaushalt sollte die Ausgaben im Rahmen der GFP und der IMP entweder direkt oder in geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten aus einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.