Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gesamtmittel für diese Verordnung und die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 setzen gemeinsam die Finanzausstattung für die Gesamtlaufzeit fest, die für das Europäische Parlament und den Rat im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.
Zusammen mit den Gesamtmitteln für die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 stellen die für das Instrument gemäß Absatz 1 dieses Artikels verfügbaren Gesamtmittel die…
Zusammen mit den Gesamtmitteln für die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 stellen die für das Instrument gemäß Absatz 1 verfügbaren Gesamtmittel die Finanzausstattung…
In dieser Verordnung wird für die Gesamtlaufzeit des Programms eine Finanzausstattung festgesetzt, die für das Europäische Parlament und den Rat im Rahmen des…
Mit dieser Verordnung wird für die gesamte Laufzeit des maßgeblichen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eine Finanzausstattung festgesetzt, die für das…
In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms die Finanzausstattung festgesetzt, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen…
In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung festgelegt, die für die Haushaltsbehörde gemäß Nummer 37 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.