Erwägungsgrund 5 32014R0515
Gemäß der Strategie zur inneren Sicherheit sollten die Ziele Freiheit, Sicherheit und Recht parallel angestrebt werden. Um Freiheit und Recht zu schaffen, sollte die Sicherheit immer im Einklang mit den Grundsätzen der Verträge, der Rechtsstaatlichkeit und den sich aus den Grundrechten ergebenden Verpflichtungen der Union angestrebt werden.