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Der Fonds sollte um der Effizienz und des größtmöglichen zusätzlichen Nutzens willen gezielter zur Unterstützung kohärenter Strategien eingesetzt werden, die gegebenenfalls speziell auf die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen auf nationaler, lokaler und/oder regionaler Ebene zugeschnitten sind. Diese Strategien sollten vor allem durch lokale oder regionale Behörden oder nichtstaatliche Akteure umgesetzt werden, ohne die nationalen Behörden auszuschließen, insbesondere falls die administrative Struktur eines Mitgliedstaats dies erforderlich macht oder wenn Integrationsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat eine gemeinsame Zuständigkeit des Zentralstaates und der dezentralisierten Verwaltungsebene darstellen. Die durchführenden Einrichtungen sollten aus der Bandbreite verfügbarer Maßnahmen jene auswählen, die auf ihre besondere Situation am besten passen.
Im Interesse einer kohärenten Politik der Union für die Integration von Drittstaatsangehörigen sollten mit dem Fonds nur spezifische Maßnahmen gefördert werden,…
Um für die wirksame und effiziente Umsetzung der mit Mitteln des Fonds finanzierten Maßnahmen zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten in geeigneten Fällen die…
Der Fonds sollte die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Strategien zur Organisation der legalen Migration unterstützen und ihre Fähigkeit zur Entwicklung,…
Im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung, angesichts der Ergebnisse des Politikdialogs gemäß…
Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Managements der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in all seinen Aspekten mit dem Ziel einer steten,…
Aus diesem Fonds geförderte Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern sollten in Synergie und Kohärenz mit anderen Maßnahmen außerhalb der Union, die durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.