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Politisch gesehen sind jedoch die freiwillige und die erzwungene Rückkehr miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig, und die Mitgliedstaaten sollten daher im Rahmen ihres Rückkehrmanagements dazu angehalten werden, verstärkt darauf zu achten, dass sich diese beiden Formen der Rückkehr ergänzen. Abschiebungen sind erforderlich, um die Integrität der Einwanderungs- und Asylpolitik der Union sowie der Einwanderungs- und Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Abschiebung ist also eine grundlegende Bedingung dafür, dass diese Politik nicht unterminiert und dass der Rechtsstaatlichkeit Geltung verschafft wird, was wiederum eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts darstellt. Aus dem Fonds sollten daher auch gegebenenfalls Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erleichterung von Abschiebungen im Einklang mit den im Unionsrecht festgelegten Standards und unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Menschenwürde der Rückkehrer unterstützt werden.
Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Gewährleistung einer angemessenen Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder eine andere…
Besteht keine Veranlassung zu der Annahme, dass das Rückkehrverfahren dadurch gefährdet wird, ist die freiwillige Rückkehr der Rückführung vorzuziehen, wobei…
Zur freiwilligen Rückkehr von Personen, einschließlich Personen, die zurückgeführt werden wollen, obwohl sie nicht zum Verlassen des Hoheitsgebiets verpflichtet…
Der Fonds sollte nicht nur, wie in dieser Verordnung vorgesehen, die Rückkehr von Personen unterstützen, sondern auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines fairen und transparenten Verfahrens beendet…
Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Besitzstand der Union im Asylbereich vollständig und ordnungsgemäß umzusetzen und insbesondere Vertriebenen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.