Art. 31 Abs. 6 Buchst. c 32014R0537Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort
gegen dieselben Personen aufgrund derselben Handlungen in dem ersuchten Mitgliedstaat bereits ein endgültiges Urteil der Behörden des ersuchten Mitgliedstaats…
Art. 32 Abs. 6 Buchst. b 32014R0537Kollegien zuständiger Behörden
Fälle, in denen sich die zuständigen Behörden zu konsultieren haben;
Art. 30 Abs. 18 32014R0537Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen
Der Ausschuss der Aufsichtsstellen gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 25 Buchst. b 32014R0537Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene
den in Artikel 20 Absatz 2 genannten Behörden, und zwar unabhängig davon, ob diese für die Zwecke dieser Verordnung als zuständige Behörden benannt wurden oder…
Art. 20 Abs. 2 Buchst. b 32014R0537Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2004/109/EG;