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Im Rahmen der Uruguay-Runde hat sich die Union verpflichtet, Präferenzeinfuhrregelungen für Reis mit Ursprung in den am wenigsten entwickelten Ländern anzubieten. Von den Ländern, an die das Angebot gerichtet war, hat Bangladesch sein Interesse an der Entwicklung des Handels mit Reis bekundet. Zu diesem Zweck ist die Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates erlassen worden.
Mit dieser Verordnung wird eine Präferenzeinfuhrregelung für die Einfuhr von Reis der KN-Codes 1006 10 (mit Ausnahme des KN-Codes 1006 10 10 ), 1006 20 und 1006…
Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle für im Rahmen dieser Verordnung eingeführten Reis mit Ursprung in Bangladesch sollten die einschlägigen Bestimmungen der…
Um sicherzustellen, dass die Vorteile der Präferenzeinfuhrregelung auf Reis mit Ursprung in Bangladesch beschränkt sind, sollte eine Ursprungsbescheinigung…
Die Verordnungen (EG) Nr. 2058/96 der Kommission vom 28. Oktober 1996 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Bruchreis des KN-Codes1006 40 00…
Die Präferenzeinfuhrregelung umfasst eine Verringerung des Einfuhrzolls im Rahmen einer bestimmten Menge von geschältem Reis. Die entsprechenden Mengen auf…
Um den besonderen Bedürfnissen einiger Mitgliedsländer Rechnung zu tragen, sollte die Entnahme von Getreide als Zahlungsmittel für Reis und Erzeugnisse auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.