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Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 wurden der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger ihrer Bestimmungen übertragen. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Einklang gebracht werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 aufzuheben und durch diese Verordnung zu ersetzen.
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind die mit der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 auf die Kommission übertragenen Befugnisse an die Artikel…
Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind weitere Änderungen erforderlich, um die der Kommission gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit den Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98…
Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.