Erwägungsgrund 54 32015L2302RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
Die Richtlinie 90/314/EWG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 7 32011L0017RICHTLINIE 2011/17/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 zur Aufhebung der Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 71/349/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG des Rates über das Messwesen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 71/349/EWG sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 3 32015L2203RICHTLINIE (EU) 2015/2203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates
Aus Gründen der Klarheit sollte die Richtlinie 83/417/EWG daher aufgehoben und durch eine neue Richtlinie ersetzt werden.
Erwägungsgrund 5 32006R1562VERORDNUNG (EG) Nr. 1562/2006 DES RATES vom 5. Oktober 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen
Die Verordnung (EWG) Nr. 1708/87 wird infolge des Inkrafttretens des neuen Abkommens obsolet. Sie sollte daher aus Gründen der Klarheit aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 2 32006R0635VERORDNUNG (EG) Nr. 635/2006 DER KOMMISSION vom 25. April 2006 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 über das Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 ist demgemäß aufzuheben —
Erwägungsgrund 28 32011R1007Die Richtlinien 73/44/EWG, 96/73/EG und 2008/121/EG sollten aufgehoben werden —