Art. 3 32014R0566VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2014 DES RATES vom 26. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2007 im Hinblick auf die Anwendung des Übergangszeitraums zwischen dem 10. EEF und dem 11. EEF bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. EEF
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt bis zum Inkrafttreten der…
Art. 2 32010R0837VERORDNUNG (EU) Nr. 837/2010 DER KOMMISSION vom 23. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
Art. 2 32008R0740VERORDNUNG (EG) Nr. 740/2008 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 hinsichtlich der bei der Ausfuhr von Abfällen in bestimmte Staaten anzuwendenden Verfahren (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
Art. 3 32014R0289VERORDNUNG (EU) Nr. 289/2014 DER KOMMISSION vom 21. März 2014 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Foramsulfuron, Azimsulfuron, Iodosulfuron, Oxasulfuron, Mesosulfuron, Flazasulfuron, Imazosulfuron, Propamocarb, Bifenazat, Chlorpropham und Thiobencarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt jedoch ab dem 11. Oktober 2014.
Art. 2 32014R1150VERORDNUNG (EU) Nr. 1150/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 über die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. November 2014.
Art. 2 32005R0240VERORDNUNG (EG) Nr. 240/2005 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2005 zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2294/2000 und (EG) Nr. 1369/2002 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.