Erwägungsgrund 2 32005R0240
Solche Abweichungen sind mit der Verordnung (EG) Nr. 2294/2000 der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Abweichung von Artikel 31 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich des Ankunftsnachweises bei differenzierten Erstattungen und mit Durchführungsbestimmungen für den niedrigsten Erstattungssatz bei der Ausfuhr bestimmter Milcherzeugnisse und der Verordnung (EG) Nr. 1369/2002 der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Abweichung von Artikel 31 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich des Ankunftsnachweises bei differenzierten Erstattungen und mit Durchführungsbestimmungen für den niedrigsten Erstattungssatz bei der Ausfuhr bestimmter Milcherzeugnisse eingeführt worden.