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Derzeit liegen der Kommission nur für Geflügelgülle umfassende Nachweise vor, dass eine Technik entwickelt wurde, mit der diese ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit in landwirtschaftlichen Betrieben als Brennstoff genutzt werden kann. Sollten der Kommission Nachweise dafür zugehen, dass auch die Gülle anderer Arten unter Gewährleistung eines gleichwertigen Niveaus an Umwelt- und Gesundheitsschutz als Brennstoff genutzt werden kann, könnten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 entsprechend überarbeitet werden.
Feuerungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von höchstens 5 Megawatt, die als Brennstoff ausschließlich…
Um die Rechtmäßigkeit der weiteren Verwendung von Geflügelgülle als Brennstoff in Verbrennungsanlagen zu gewährleisten, sollten zusätzliche Anforderungen in…
Harmonisierte Anforderungen, mit denen die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die aus der Verwendung von Gülle als Brennstoff in…
Für die Anwendung der vorliegenden Verordnung ist es erforderlich, Bestimmungen für amtliche Kontrollen bezüglich der Verwendung von Tierfetten und…
Geflügelgülle entsteht als integraler Bestandteil der Zucht und Aufzucht von Geflügel in landwirtschaftlichen Betrieben; sie kann vor Ort ohne vorherige…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, darunter auch Bestimmungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.