Gesetze
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Marktmanipulation und der Versuch hierzu sind verboten.
Niemand darf Marktmanipulation betreiben oder einen entsprechenden Versuch unternehmen.
die Bereitstellung oder Verbreitung mit der Absicht erfolgt, den Markt in Bezug auf das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren…
Folgende Handlungen sind verboten:
Als Marktmanipulation gelten unter anderem die folgenden Handlungen:
auf der Grundlage dieser Informationen Dritten empfiehlt, Finanzinstrumente, auf die sich die Informationen beziehen, zu erwerben oder zu veräußern, oder sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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