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Verständige Investoren stützen ihre Anlageentscheidungen auf Informationen, die ihnen vorab zur Verfügung stehen (Ex-ante-Informationen). Die Prüfung der Frage, ob ein verständiger Investor einen bestimmten Sachverhalt oder ein bestimmtes Ereignis im Rahmen seiner Investitionsentscheidung wohl berücksichtigen würde, sollte folglich anhand der Ex-ante-Informationen erfolgen. Eine solche Prüfung sollte auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Informationen in Betracht ziehen, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesamttätigkeit des Emittenten, der Verlässlichkeit der Informationsquelle und sonstiger Marktvariablen, die das Finanzinstrument, die damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakte oder die auf den Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekte unter den gegebenen Umständen beeinflussen dürften.
ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei die vorgesehene Unterstützung aus dem Fonds;
Bei den Ex-ante-Kontrollen wird geprüft, ob die angeforderten Belege und sonstigen verfügbaren Informationen kohärent sind. Die Prüftiefe und -häufigkeit für…
Die Unterstützung von Finanzinstrumenten basiert auf einer Ex-ante-Bewertung, in der Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen nachgewiesen…
Mit den aus den ESI-Fonds unterstützten Finanzinstrumenten sollte auf wirtschaftliche Weise besonderen Markterfordernissen genügt werden, wobei die Ziele der…
Um festzustellen, wann eine Information als rechtzeitig vor einem in dieser Richtlinie genannten Zeitpunkt erteilt gilt, sollte eine Wertpapierfirma unter…
Um festzustellen, was die rechtzeitige Erteilung einer Information vor einem in dieser Richtlinie genannten Zeitpunkt ausmacht, sollte eine Wertpapierfirma…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.