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Die Bekanntgabe von Geschäften sollte gemäß der Bestimmungen über die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen, die in der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt sind.
Jeder Austausch und jede Übermittlung von Informationen zwischen zuständigen Behörden, anderen Behörden, Stellen oder Personen sollte gemäß den Vorschriften für…
Die in den Artikeln 36 und 47 erwähnte Weitergabe von Informationen sollte den Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie sollte gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Das Erbringen von Zahlungsdiensten durch den Zahlungsdienstleister kann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen. Die Richtlinie 95/46/EG des…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.