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Jeder Austausch und jede Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Behörden sollte nach den Vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen, die in der Richtlinie 95/46/EG festgelegt sind. Der Austausch und die Übermittlung von Informationen durch die ESMA sollte nach den Vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen, die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegt sind und für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung uneingeschränkt gelten sollten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ESMA im Rahmen dieser Verordnung und unter der Aufsicht der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten,…
Bei jedem Informationsaustausch und jeder Informationsübermittlung zwischen zuständigen Behörden, anderen Behörden, Stellen oder Personen sollten die…
Jeder Austausch und jede Übermittlung personenbezogener Daten durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten oder von Transaktionsregistern sollte unter…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung ist durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und…
Jeder Austausch und jede Übermittlung von Informationen zwischen zuständigen Behörden, anderen Behörden, Stellen oder Personen sollte gemäß den Vorschriften für…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere im AEUV und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.