Erwägungsgrund 51 32011L0061
Es erscheint auch notwendig, dass die ESMA unter Berücksichtigung der Stellungnahme des ESRB festlegen kann, dass die von einem AIFM oder einer Gruppe von AIFM eingesetzte Hebelfinanzierung ein erhebliches Risiko für die Stabilität und Integrität des Finanzsystems darstellt, und eine Empfehlung für die zuständigen Behörden aussprechen kann, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.