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Teil D Kategorie 08 der EU-Liste betrifft Fleisch und umfasst die Unterkategorien 08.1 „Nicht verarbeitetes Fleisch“ und 08.2 „Verarbeitetes Fleisch“. Kategorie 08.1 ist weiter unterteilt in die Unterkategorien 08.1.1 „Nicht verarbeitetes Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates “ und 08.1.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“.
In Anhang I Nummer 1.15 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden Fleischzubereitungen definiert als „frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert…
Zum Zeitpunkt der Festlegung der EU-Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 galten Fleischzubereitungen gemäß der Definition in der Verordnung (EG)…
Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen der Gruppe I in Teil C der EU-Liste ist bei verarbeitetem Fleisch generell zugelassen, während ihre Verwendung bei…
1. Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I EG-Vertrag; FRANKREICH Agneau de Lozère (g.g.A.). Klasse 1.2. Fleischerzeugnisse…
Um eine einheitliche Anwendung der unter die vorliegende Verordnung fallenden Verwendung von Zusatzstoffen zu gewährleisten, sind die traditionellen…
Die Kategorie 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“ wird wie folgt geändert: a) Die Einträge zu E 249 — E 250 und E 261 erhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.