Erwägungsgrund 1 32014R0605
Mit der Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission werden einige der Sprachentabellen für Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und einige der Sprachentabellen für Sicherheitshinweise in Anhang IV der Verordnung geändert. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen alle Gefahren- und Sicherheitshinweise in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission geänderten Fassung auch in kroatischer Sprache vorliegen. Mit dieser Verordnung werden die erforderlichen Anpassungen in die Sprachentabellen eingebracht.