Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Tebuconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor. Sie schlug vor, die Rückstandsdefinition zu ändern. Sie empfahl, die RHG für Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pfirsiche, Tafeltrauben, Erdbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Cranbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Holunderbeeren, Karotten, Pastinaken, Petersilienwurzeln, Knoblauch, Tomaten/Paradeiser, Schlangengurken, Kürbisse, Wassermelonen, Broccoli, Blumenkohl/Karfiol, Kopfkohl, Spargel, Porree, Sojabohnen, Roggenkörner, Weizenkörner und Milch von Wiederkäuern zu senken. Für andere Erzeugnisse empfahl sie, die geltenden RHG zu erhöhen oder beizubehalten.
Für Propyzamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Fludioxonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Bifenazat legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Indoxacarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden Rückstandshöchstgehalten gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG)…
Für Tepraloxydim legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung eine…
Für Fenpropidin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.