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Für Myclobutanil legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der geltenden RHG vor. Sie schlug eine Änderung der Rückstandsdefinition vor. Außerdem empfahl sie die Anhebung oder Beibehaltung der geltenden RHG für Äpfel, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanische Wollmispeln, Aprikosen, Kirschen (süß), Pfirsiche, Pflaumen sowie Tafel- und Keltertrauben. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Erdbeeren, Brombeeren, Stachelbeeren (grün, rot und gelb), Bananen, Tomaten, Auberginen/Eierfrüchte, Melonen, Kürbisse, Wassermelonen, Feldsalate, Bohnen (mit Hülsen), Artischocken, Hopfen, Zuckerrübenwurzeln, Schwein (Muskel, Fett, Leber, Nieren), Rind (Muskel, Fett, Leber, Nieren), Schaf (Muskel, Fett, Leber, Nieren), Ziege (Muskel, Fett, Leber, Nieren), Pferd (Muskel, Fett, Leber, Nieren), Geflügel (Muskel, Fett, Leber), Milch (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) und Vogeleier nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Für Captan legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Penconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Abamectin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Für Fenpyroximat legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Triadimenol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Chlorthalonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.