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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Tebuconazol in Kohlrabi, Bohnen (frisch, mit und ohne Hülsen), Erbsen (frisch, mit Hülsen), Sonnenblumenkernen und Zuckerrüben (Wurzel) keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Die RHG für Kohlrabi, Sonnenblumenkerne und Zuckerrüben (Wurzel) sollten auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden. Da kein Risiko für die Verbraucher besteht, sollten unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Handelspartner der EU die RHG für Bohnen (frisch, mit und ohne Hülsen) und Erbsen (frisch, mit Hülsen) in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert festgelegt werden. Die RHG für Bohnen (frisch, mit und ohne Hülsen) und Erbsen (frisch, mit Hülsen) werden überprüft; die Überprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Tebuconazol in Kirschen, Keltertrauben, Kratzbeeren, Schwarzwurzeln, Auberginen/Melanzani, Melonen,…
Für Benfluralin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Imazamox hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Flumioxazin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Pymetrozin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung eine…
Die Behörde gab an, dass die bewertete Anwendung von Tebuconazol bei Chinakohl und die geltenden RHG für Äpfel, Birnen, Kirschen, Pfirsiche, Tafel- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.