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Umfasst das Einsatzgebiet eines Einsatzes auf See den Such- und Rettungsbereich eines Drittstaats, so sollte bei der Planung eines solchen Einsatzes angestrebt werden, Kommunikationskanäle zu den für die Suche und Rettung zuständigen Behörden des betreffenden Drittstaats einzurichten; damit wird sichergestellt, dass diese Behörden auf Such- und Rettungsfälle in ihrem Such- und Rettungsbereich reagieren können.
Reagiert die für den Such- und Rettungsbereich zuständige Rettungsleitstelle eines Drittstaats nicht auf die von den beteiligten Einsatzkräften übermittelten…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Ausarbeitung der Pläne Informationen über potenzielle Notliegeplätze an der Küste erheben, damit die zuständige Behörde im…
Die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten bei Ereignissen auf See sollten eindeutiger festgelegt werden. Insbesondere sollte klar zum Ausdruck kommen, dass…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 werden die von der Agentur koordinierten Grenzüberwachungseinsätze entsprechend einem Einsatzplan durchgeführt. Daher…
Bei der Durchführung von im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen, die sich auf die Überwachung der Seegrenzen beziehen, schenken die Mitgliedstaaten…
die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit und unter den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen in meeresbezogenen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.