Erwägungsgrund 6 32014R0656
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) soll den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Agentur verstärken. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das Lagebewusstsein und die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten, auch mit Unterstützung der Agentur, zum Zwecke der Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität sowie der Leistung eines Beitrags zur Gewährleistung des Schutzes und der Rettung des Lebens von Migranten an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten erheblich verbessern. Bei der Koordinierung von Grenzüberwachungseinsätzen sollte die Agentur den Mitgliedstaaten Informationen und Analysen zu diesen Einsätzen im Einklang mit der genannten Verordnung zur Verfügung stellen.