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Um die spezifischen Charakteristika von Naturkatastrophen, die zwar schwerwiegende Auswirkungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betroffenen Regionen haben, aber nicht die festgesetzten Schwellenwerte für einen Finanzbeitrag aus dem Fonds erreichen, besser zu berücksichtigen, sollten Kriterien in Bezug auf regionale Naturkatastrophen festgelegt werden, die auf dem Schaden basieren, der anhand des regionalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) berechnet werden kann; dabei rechtfertigt die durch besondere Faktoren verstärkte strukturbedingte soziale und wirtschaftliche Lage von Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin, den Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln als Gebiete in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 AEUV die Festlegung einer abweichenden besonderen Schwelle von 1 % des BIP für diese Gebiete. Diese Kriterien sollten klar und einfach vorgegeben werden, um möglichst zu vermeiden, dass Anträge eingereicht werden, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 nicht erfüllen.
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gilt als „regionale Naturkatastrophe“ jede Naturkatastrophe, die in einer Region auf NUTS-2-Ebene eines förderfähigen…
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Verbrauchsteuern befindet sich Mayotte in einer ähnlichen Situation wie die anderen französischen Regionen in…
Eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollte des Weiteren als Katastrophe definiert werden, die direkten Schaden…
Den Regionen in äußerster Randlage sollten spezifische Maßnahmen und zusätzliche Finanzmittel zugutekommen, um ihre strukturelle soziale und wirtschaftliche…
Bei der Verfolgung der Ziele dieser Verordnung ist die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere deren Abgelegenheit, deren Insellage…
Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass förderfähige Staaten die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Naturkatastrophen zu verhindern und ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.