Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Damit für die Mitgliedstaaten Rechtssicherheit besteht, sollten spezifische Vorkehrungen und Verfahren für finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten und durch die Kommission im Rahmen der Fonds und des EMFF unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden.
Erwägungsgrund 120 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen