Erwägungsgrund 7 32014R0686
Unilever PLC und Unilever NV beantragten gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 eine Änderung der Bedingungen für die Verwendung der gesundheitsbezogenen Angaben über die den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkende Wirkung von Pflanzensterolen und Pflanzenstanolen (Frage Nr. EFSA-Q-2011-01241). Die Änderung bezieht sich auf das Ausmaß der den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkenden Wirkung (7-12 %) bei einer täglichen Aufnahme von 1,5-3 g Pflanzensterolen bzw. Pflanzenstanolen. Gemäß dem Antrag der Antragsteller sollte ferner der Mindestzeitraum, bis sich die Wirkung einstellt, mit ein bis zwei Wochen angegeben werden.