Erwägungsgrund 5 32014R0069Um Verwirrung und Rechtsunsicherheit in Bezug auf Artikel 3 hinsichtlich Anhang I (Teil-21) 21.A.16A, 21.A.16B, 21.A.17, 21.A.31, 21.A.101 und 21.A.174 der…
Art. 2a Abs. 2 32012R0748VERORDNUNG (EU) Nr. 748/2012 DER KOMMISSION vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen oder die Abgabe von Compliance-Erklärungen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bauteile, Ausrüstungsteile, Steuerungs- und Überwachungsgeräte und Komponenten der Steuerungs- und Überwachungsgeräte sowie für die Anforderungen an die Befähigung von Entwicklungs- und Herstellungsorganisationen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Wird ein Antrag nach Absatz 1 gestellt, so unterliegt jene Musterzulassung oder ergänzende Musterzulassung ab dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt den für…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b 32014R0069In Absatz 2 erhalten die Buchstaben c und d folgende Fassung: „c) In Abweichung von Anhang I (Teil-21) 21.A.17A ist als Musterzulassungsgrundlage die von der…
Art. 4f Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii 32011R1178VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Abschnitte B, C bzw. D, sofern in den betrieblichen Eignungsdaten nach Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 nichts anderes festgelegt ist, und
Art. 1 Abs. 1 Buchst. a 32012R0748VERORDNUNG (EU) Nr. 748/2012 DER KOMMISSION vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen oder die Abgabe von Compliance-Erklärungen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bauteile, Ausrüstungsteile, Steuerungs- und Überwachungsgeräte und Komponenten der Steuerungs- und Überwachungsgeräte sowie für die Anforderungen an die Befähigung von Entwicklungs- und Herstellungsorganisationen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Erteilung von Musterzulassungen, eingeschränkten Musterzulassungen, ergänzenden Musterzulassungen und die Änderung solcher Zulassungen;
Erwägungsgrund 22 32011R0749VERORDNUNG (EU) Nr. 749/2011 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Aufgrund der Empfehlungen in diesem wissenschaftlichen Gutachten sollte das in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 festgelegte Standardformat für…