Verordnung (EU) Nr. 70/2014 der Kommission vom 27. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend die „Agentur“) hat es für notwendig befunden, die Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission zu ändern, damit die Agentur in die Lage versetzt wird, die betrieblichen Eignungsdaten im Rahmen des Musterzulassungsverfahrens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32014R0070
Erwägungsgrund 3 32014R0070Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen