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Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen für bestimmte Pilotenlizenzen, die Umwandlung nationaler Lizenzen und Zeugnisse sowie die Bedingungen für die Anerkennung von Lizenzen aus Drittländern fest. Zudem enthält die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Bestimmungen über die Zertifizierung zugelassener Ausbildungseinrichtungen und von Betreibern von Flugsimulationsübungsgeräten, die für die Ausbildung, Prüfung und Kontrolle von Piloten verwendet werden.
Nutzen Ausbildungsbetriebe zum Zweck der Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 5 Flugsimulationsübungsgeräte, sind hinsichtlich der…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen fest für bestimmte Pilotenlizenzen und für die Umwandlung einzelstaatlicher…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt…
Die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligten Piloten ebenso wie Flugsimulationsübungsgeräte und die an der Ausbildung, Prüfung oder Kontrolle solcher…
Des Weiteren enthält die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission in Anhang I (Teil-FCL) Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung bezüglich einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.