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In der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission sind Bedingungen festgelegt, die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligte Piloten ebenso wie Flugsimulationsübungsgeräte und die an der Ausbildung, Prüfung und Befähigungsüberprüfung solcher Piloten beteiligten Personen und Organisationen erfüllen müssen.
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen für bestimmte Pilotenlizenzen, die Umwandlung nationaler Lizenzen und Zeugnisse…
Die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligten Piloten ebenso wie Flugsimulationsübungsgeräte und die an der Ausbildung, Prüfung oder Kontrolle solcher…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 hat die Kommission die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um die Bedingungen für die Zulassung von…
Zusätzliche Anforderungen bezüglich der Berechtigungen von Testflugpiloten sollten ebenfalls in die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 aufgenommen werden, damit…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen fest für bestimmte Pilotenlizenzen und für die Umwandlung einzelstaatlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.