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Die zwischen den nationalen Abwicklungsvorschriften und den entsprechenden Verwaltungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede können dazu führen, dass Banken und Kunden, unabhängig von ihrer tatsächlichen Kreditwürdigkeit, allein aufgrund des Ortes ihrer Niederlassung höhere Kreditkosten entstehen. Zudem sehen sich die Kunden von Banken in einigen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer eigenen Kreditwürdigkeit höheren Kreditzinsen gegenüber als Kunden von Banken in anderen Mitgliedstaaten.
Unbeschadet des Rechts nach Artikel 16 Absatz 2 und der Verpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels können die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass…
Insbesondere die unterschiedlichen Anreize und Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Behandlung von Gläubigern von in Abwicklung befindlichen…
In einigen Fällen, in denen Mitgliedstaaten verschiedene zwingende Rechtsvorschriften erlassen haben, die strenger sind als die Bestimmungen der Richtlinie…
Die zwischen den nationalen Abwicklungsvorschriften sowie den entsprechenden Verwaltungsverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede…
Die Richtlinie 90/314/EWG ließ den Mitgliedstaaten einen breiten Umsetzungsspielraum. Daher bestehen erhebliche Unterschiede im jeweiligen Recht der…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, innerstaatliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, die dem Kreditgeber untersagen, den Verbraucher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.