Erwägungsgrund 6 32023L2225
In einigen Fällen führt die sich aus diesen nationalen Unterschieden ergebende Sach- und Rechtslage zu Verzerrungen im Wettbewerb der Kreditgeber in der Union und behindert den Binnenmarkt. Sie schränkt die Möglichkeiten der Verbraucher ein, das stetig zunehmende Angebot an grenzüberschreitenden Verbraucherkrediten, das aufgrund der Digitalisierung voraussichtlich weiter steigen wird, zu nutzen. Diese Verzerrungen und Einschränkungen können wiederum Folgen in Form einer reduzierten Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen haben. Ferner führt die Lage dazu, dass es kein angemessenes und einheitliches Verbraucherschutzniveau in der gesamten Union gibt.